top of page

AGB FÜR DIE DIENSTLEISTUNG DER LINIENVERKEHR

ART. 1 BEFÖRDERUNGSPFLICHT

Calanda Reisen verpflichtet sich zur Beförderung einer Person mit einem gültigen Reisedokument für die gekaufte Strecke in Zusammenhang mit Calanda Viaggi srl. Die Fahrt wird mit Busse von der Calanda Reisen, Calanda Viaggi und mit Drittenfirmen durchgeführt.

ART. 2 REISEINFORMATIONEN

Calanda Reisen garantiert die Informationen über die Dienstleistungen ihrer Linie. Die veröffentlichten Fahrpläne können sich ändern, weswegen Sie verpflichtet sind, am Tag vor der Abreise eine Bestätigung anzufordern, indem Sie unser Büro anrufen. Das Programm aller Linien kann außerdem während der Hochsaison, wie an Weihnachten, Ostern und Sommer Reduktionen / Intensivierungen / Änderungen erleiden. Die Informationen werden durch den offiziellen Fahrplan auf der Website http://www.calandareisen.com/, an den autorisierten Verkaufsstellen und durch unsere Büros unter der Nummer +41 (0)81 284 62 32 geliefert.

Folgende Informationen sind erhältlich:

  • Reisebedingungen

  • Fahrpläne, Kosten und laufende Aktionen;

  • Verfügbarkeit der Dienstleistungen an Bord;

  • Änderung der Linien, Ausfall von Fahrten, etc.;

  • Eventuelle Unterbrüche oder Verspätungen des Dienstes;

  • Verfahren für Beschwerden, Annullierung von Fahrkarten, Rückvergütung.

 

ART. 3 VERHALTENSREGELN

3.1. Verpflichtungen des Fahrgastes

Der Fahrgast ist dazu verpflichtet:

  1. die Reiseanforderungen im Bereich von Polizei, Gesundheit, Zoll, Verwaltungsbehörden, Hygienevorschriften, etc.  zu erfüllen;

  2. einen gültigen Personalausweis (Identitätskarte oder Reisepass) mit sich zu führen;

  3. vorbeugend die auf der Fahrkarte angegebenen Daten zu kontrollieren (Reisedaten, Uhrzeit, Abfahrts- und

  4. Ankunftsort:

  5. sich an die Warnhinweise, die Aufforderungen und die Bestimmungen des Buspersonals zu halten, das zur Sicherheit und Regelmäßigkeit des Dienstes erfasst worden ist;

  6. sitzenzubleiben, während der Bus sich bewegt;

  7. das Rauchverbot an Bord des Busses, sowohl im Fahrgastraum als auch in geschlossenen Räumen (WC) zu beachten. Darin eingeschlossen sind elektronische Zigaretten;

  8. keinen Alkohol oder im Allgemeinen Substanzen, die ihre psychomotorischen Fähigkeiten beeinflussen können, zu sich zu nehmen;

  9. sich entsprechend der allgemein gültigen Verhaltensregeln zu verhalten;

  10. die Dauer des Aufenthaltes an Raststätten zu respektieren;

  11. die notwendigen Vorkehrungen zu benutzen und, soweit dies in Ihrer Macht steht, Ihre Sicherheit und die von Personen und Gepäck, die sich in ihrem Gewahrsam befinden, zu überprüfen.

  12. Fahrgäste, die mit einem Kind im Alter von Sitzpflicht reisen, haben sich mit einem Sitz auszurüsten. Dieser muss mit den Sicherheitsgurten des Busses angeschnallt werden. 

 

Der Transport folgender Ware ist strengstens untersagt:

  1. Gefährliche Ware, explosive oder entzündbare Materialien;

  2. Haustiere und andere Tiere;

  3. Flüssigkeiten im Allgemeinen im Gepäck;

Im Falle der Verletzung dieser Anforderungen kann Calanda Reisen den Transport rechtmäßig verweigern.

Das Unternehmen lehnt jegliche Haftung für Unfälle ab, die von Fahrgästen erlitten worden sind, die diese Anforderungen nicht eingehalten haben.

3.2. Ausschließung des Fahrgastes

Der Fahrgast wird nicht für die Reise zugelassen, und kann während der Fahrt selbst ohne das Recht auf eine Rückerstattung des für die Fahrkarte bezahlten Preises ausgeschlossen werden, wenn er für die Sicherheit der Tätigkeit der Buslinie und der Fahrgäste eine Gefahr oder für andere Fahrgäste eine ernsthafte Störung darstellt.

3.3 Durch Fahrgäste verursachte Schäden

Der Fahrgast haftet gegenüber Calanda Reisen für jegliche, dem Bus zugefügte Schäden; im Falle vorsätzlicher Beschädigung behält sich Calanda Reisen das Recht vor, in Übereinstimmung mit dem Gesetz eine eventuelle Beschwerde zu erheben.

3.4 Verantwortung des Fahrgasts

Der Fahrgast übernimmt die Verantwortung dafür, dass:

  1. er sich mindestens 15 Minuten vor der vorgesehenen Uhrzeit am Abfahrtsort einfindet, es sei denn es wird in der Hauptsaison ausdrücklich eine noch frühere Ankunft angefordert;

  2. er bei den Büros die Abfahrtszeit überprüft;

  3. er die Fahrkarte sorgfältig aufbewahrt, damit Verlust, Zerstörung und Diebstahl vermieden werden können;

  4. er sein Gepäck mit seinen Daten versieht (Name, Vorname, Ort der Abreise und Ankunft, Telefonnummer mobil und/oder Festnetz);

  5. er beim Einsteigen in den Reisebus kontrolliert, wo sein Gepäck verstaut wird;

  6. er beim Aussteigen aus dem Reisebus sicherstellt, dass er alle sowohl im Fahrgastraum als im Gepäckraumaufbewahrten Gepäckstücke mit sich nimmt.

  7. Jede Beschädigung von Reisegepäck muss beim Aussteigen dem Fahrer mitgeteilt werden, damit mit ihm zusammen die Verantwortung überprüft werden kann.

ART. 4 Beförderung von Minderjährigen

Kinder unter 14 Jahren dürfen nicht für die Beförderung angenommen werden, wenn sie nicht in Begleitung eines Erwachsenen sind. Für Minderjährige zwischen 14 und 18 Jahren muss eine schriftliche Autorisierung seitens der Eltern oder des Vormundes ausgestellt werden (das Formular kann im Kundenbereich auf der Website ww.calandareisen.com heruntergeladen werden)

Das Buspersonal kann den Fahrgast bitten, ein gültiger Ausweis vorzuweisen.

ART. 5 Fahrkarte

5.1. Einleitung und Kauf der Fahrkarte

Der Fahrgast hat nur dann ein Recht auf den Transport von der Calanda Reisen, wenn er im Besitz eine gültige Fahrkarte (Ticket) ist, das mit seinem Namen, dem Datum und der Uhrzeit der Abfahrt versehen ist. Abweichungen in den Positionen des Aufstiegs und/oder Abstiegs oder eine Umkehrung des Wegs sind nicht zulässig. Der Fahrgast hat daher kein Recht auf einen anderen als auf der Fahrkarte angegebenen Transportdienst.

Die Fahrkarte kann für eine einfache Fahrt, für eine Hin- und Rückfahrt oder für eine begrenzte Anzahl von Fahrten. 

Die Fahrkarte enthält alle notwendigen Informationen, um den Inhalt des Beförderungsvertrages zu definieren.

Falls es sich um einen Online-Kauf oder einen Kauf bei einem Reisebüro handelt, ist der Fahrgast beim Kauf der Fahrkarte dazu verpflichtet, vor Abschluss der Transaktion umgehend die Genauigkeit der darauf aufgeführten Angaben zu überprüfen, insbesondere in Bezug auf den angegebenen Namen, den bezahlten Betrag, die Strecke, das Datum und die Uhrzeit der Abfahrt; weiter ist sicherzustellen, ob die gebührende Tarifreduktion (wo vorgesehen) angewendet worden ist und der bezahlte Preis dem auf der Fahrkarte aufgeführten Preis entspricht. 

5.2. Nutzungsbedingungen

Fahrkarte:

  • sie muss beim Einsteigen in den Reisebus und auf Verlangen seitens des Personals im Fahrzeug für die Kontrolle und zum Entwerten vorgewiesen werden;

  • sie ist für den angegebenen Tag und die aufgeführt Fahrt gültig;

  • sie ist nur gültig, wenn sie in all ihren Teilen ganz und vollständig ist;

  • manuell ausgestellte Fahrkarten müssen den Stempel enthalten, falls sie von einer Fahrkartenausgabe ausgegeben worden sind, oder den Namen des Personals, falls vom Personal an Bord ausgegeben;

  • muss bei Reisebüros mit Konventionen oder On-Line www.calandareisen.com erworben werde;

  • nur im Falle der Verfügbarkeit von Plätzen kann der Kauf der Fahrkarte im Reisebus getätigt werden, und zwar durch Bezahlung des dem Personal an Bord zu entrichtendem Betrag.

5.3. Nicht-Nutzbarkeit der Fahrkarte

Die Fahrkarte ist nicht verwendbar und der Fahrgast ist nicht zur Beförderung berechtigt und kann die Fortsetzung der Reise nicht verlangen, falls:

  • die Fahrkarte illegal verkauft oder vermarktet worden ist;

  • der Preis für den Transport nicht oder nur teilweise bezahlt worden ist;

  • der Fahrgast über keinen gültigen Identifikationsausweis verfügt, der die Übereinstimmung zwischen der Person und dem auf der Fahrkarte aufgeführten Namen bescheinigt.

5.4. Regelung der Fahrkarte im Fahrzeug

Der Fahrgast muss im Besitz einer gültigen Fahrkarte mit dem Datum und der Uhrzeit der Abfahrt sein. Wenn diese fehlt, muss die Position mittels Barbezahlung der Fahrkarte zum Normalpreis geregelt werden. Der Fahrgast im Besitz einer Fahrkarte, die ohne Recht mit einer Tarifsenkung erworben worden ist, muss im Bus die Differenz entrichten.  Der Fahrgast muss auf dem Bus alle oben beschriebenen fälligen Beträge bezahlen.

Im gegenteiligen Falle und wenn seine Identifizierung nicht möglich ist, hat Calanda Reisen das Recht, die Beförderung zu unterbrechen und den Fahrgast dazu aufzufordern, den Bus bei der ersten nachfolgenden geeigneten Bushaltestelle zu verlassen.

Gegebenenfalls und wo nötig kann der Einsatz der polizeilichen Behörden angefordert werden. Im Falle einer fehlenden Bezahlung an Bord ist der Fahrgast infolge der Identifizierung dazu verpflichtet, die anwendbare Fahrkarte direkt an den Geschäftssitz der Calanda Reisen zu bezahlen. Das Personal an Bord kann zur Garantie einen Identitätsnachweis und eine Unterzeichnung des Formulars für die nachträgliche Bezahlung verlangen, das vom Buspersonal zur Verfügung gestellt wird. Das Reisegepäck wird als Garantie von dem Personal an Bord behalten bis die Bezahlung eingegangen ist. 

5.5. Diebstahl - Verlust der Fahrkarte

Im Falle von Diebstahl oder Verlust der Fahrkarte ist die Reise nur möglich, wenn dem Personal an Bord eine Selbst-Zertifizierung, die den Verlust oder den Diebstahl der Fahrkarte bescheinigt, zusammen mit einer Kopie eines gültigen Personalausweises, vorgewiesen wird.

Vor der Abreise muss auf jeden Fall unter der Telefonnummer 0041 81 284 62 32 eine Information geliefert werden. Gleichzeitig ist eine Kopie der Selbst-Zertifizierung an die E-Mail-Adresse: info@calandareisen.com zu schicken.

 

5.6. Typologie der Fahrkarte

Die Fahrkarte kann für eine einzelne Reise (einfache Fahrt) für die Hin- und Rückfahrt und im Falle von Promotionen für eine Serie von Reisen unter von Mal zu Mal von Calanda Reisen festgelegten Bedingungen erworben werden.

Die Fahrkarten für die Hin-/Rückfahrt auf internationalen und nationalen Linien können nicht ohne den Hinweis auf das Rückreisedatum ausgestellt werden, und haben eine Gültigkeit für eine Zeitperiode, die 2 Monate nicht überschreitet.

 

5.7. Änderung Abreisedatum

Bis zu 48 Stunden vor der planmäßigen Abreisezeit kann der Fahrgast eine Änderung des Abreisedatums ohne zusätzliche Kosten anfordern, indem er unser Büro unter der Nummer 0041 81 284 62 32 (jeden Tag von 8,30 bis 19.30 aktiv) kontaktiert. 

Wenn die Fahrkarte von einem Web – Portal gekauft wurde, dann muss der Kunden sich direkt bei dem Web – Portal melden. Eventuelle zusätzliche kosten könnten noch dazu gerechnet werden.

In allen Fällen ist es notwendig, dass der Fahrgast den Code der Fahrkarte und seinen Namen angibt.

Das Datum darf nur einmal geändert werden.

 

5.8. Rückerstattung der Fahrkarte

Wenn der Fahrgast auf den Transport verzichtet, kann er gemäß den nachstehend vorgesehenen Modalitäten eine Rückerstattung anfordern.

Der Fahrgast hat das Recht auf eine Rückerstattung des für den nicht benutzen Transportdienst gezahlten Preises, mit einem Abzug von 20% der Fahrkarte und nicht weniger als Fr. 20.-

Mit speziellen Angeboten ausgestellte Fahrkarten sind nicht erstattungsfähig.

Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 48 Stunden vor der geplanten Abreise mitgeteilt werden, indem unser Büro (Tel. 0041 81 284 62 32) angerufen wird und das “Formular Anfrage Rückerstattung Fahrkarte” (auf der Website www.calandareisen.com herunterladen) mittels  E-Mail an die Adresse info@calandareisen.com gesendet wird. Später eingehende Rückerstattungsanträge werden nicht akzeptiert.

Dem Antrag ist eine Kopie eines Reisedokuments, für das eine Rückerstattung angefordert wird, beizufügen. Darauf ist der Namen des Fahrgasts und der IBAN-Code des Bankkontos, auf das die Rückerstattung erfolgen soll, anzugeben. Bei Fehlen der oben angegebenen Angaben kann die Rückerstattung nicht erfolgen.

In Gegenwart einer Fahrkarte für die “Hin-/Rückfahrt”, für die die  Rückerstattung angefordert wird, ergibt sich der Wert der Rückerstattung aus der Differenz zwischen den Gesamtkosten der Fahrkarte für die Hin- und Rückfahrt und den Kosten der einfachen Fahrkarte unter Abzug der oben erwähnten Vertragsstrafe. 

Die Rückerstattung ist nicht zulässig bei verlorenen oder beschädigten Fahrkarten, für die eine Änderung des Datums oder der Uhrzeit vorgenommen worden ist oder für bei Promotionen gekaufte Fahrkarten.

Die Rückerstattung der Fahrkarte erfolgt innerhalb eines Monats ab dem Datum des Eingangs des Antrags, außer in Fällen, bei denen zusätzliche Informationen erforderlich sind.

 

ART. 6 Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Calanda Reisen

6.1. Verspätungen

Calanda Reisen ist nicht verantwortlich für Verspätungen oder verpasste Anschlüsse aufgrund von Ursachen, die nicht der Gesellschaft zuzuschreiben sind und im Allgemeinen außerhalb ihrer Kontrolle stehen (wie Streiks, schlechtes Wetter, mechanische Ausfälle, Verkehr, Straßenbedingungen, Kontrollen durch die zuständigen Behörden, unvorhersehbare Umstände und höhere Gewalt).

 

6.2 Im Fahrgastraum aufbewahrtes Gepäck

Calanda Reisen übernimmt keine Verantwortung für allfällig entstandene Schäden am Reisegepäck oder an anderen Gegenständen der Reisenden sowie für Diebstahl und anderweitigen Verlust ihres Gepäcks.

 

6.3 Im Gepäckraum aufbewahrtes Gepäck

Calanda Reisen haftet nicht für verlorenes Gepäck und eventuell darin enthaltene Wertgegenstände (zum Beispiel Geld, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Wertgegenstände und Ähnliches), wenn der Verlust auf Folgendes zurückzuführen ist:

  1. Fahrlässigkeit des Fahrgasts beim Anbringen aller Daten am Gepäck, wie erforderlich laut Art.   3.4

  2. wenn das Gepäck von einem anderen Fahrgast genommen worden ist, obwohl es die erforderlichen Daten enthielt, wie erforderlich laut Art. 3.4

  3. wenn das Gepäck beim Abstieg vom Fahrgast im Bus vergessen worden ist.

6.4 Persönlicher Schaden

Einhaltung der Sicherheitsvorschriften

Gemäß den geltenden Straßenverkehrsvorschriften müssen die Passagiere während der gesamten Fahrt angeschnallt sein. Bitte beachten Sie, dass es strengstens verboten ist, während der Fahrt aufzustehen oder sich zu bewegen, um die maximale Sicherheit an Bord zu gewährleisten.

Verantwortung im Falle von Unfällen

Calanda Viaggi übernimmt keine Haftung für Unfälle oder Stürze, die sich aus der Nichtbeachtung der Verkehrssicherheitsregeln durch die Reisenden ergeben. Es ist unerlässlich, dass sich jeder Reisende im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen verhält und die für seine eigene Sicherheit und die der anderen Fahrzeuginsassen aufgestellten Regeln einhält.

Einsteigen und Aussteigen aus dem Bus

Bitte beachten Sie, dass Calanda Viaggi keine Verantwortung für Stürze übernimmt, die beim Ein- oder Aussteigen aus dem Bus auftreten können. Es wird allen Fahrgästen empfohlen, während dieser Phasen äußerste Aufmerksamkeit walten zu lassen und die notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen und Verhaltensweisen zu vermeiden, die das Unfallrisiko erhöhen könnten.

 

Calanda Viaggi setzt sich weiterhin für eine sichere und komfortable Reiseumgebung ein und ist auf die Kooperation aller Fahrgäste angewiesen, um die festgelegten Sicherheitsbestimmungen einzuhalten.

ART. 7 GEPÄCK

7.1 Im Fahrgastraum zu verstauendem Gepäcke

Der Fahrgast ist dazu berechtigt, auf eigenes Risiko unter dem Sitz im Bus ein Handgepäck von einer maximalen Größe von 40x30x15 cm und einem Gewicht bis zu 5 kg unter eigener Verantwortung unterzubringen. Es ist verboten, das Gepäck auf der Hutablage zu verstauen. Diese ist nur für Jacken und Kissen zu benutzen.

 

7.2 Im Gepäckraum zu verstauendem Gepäcke

Der Fahrgast hat weiter das Recht, auf eigenes Risiko zwei weitere Gepäckstücke von der maximalen Größe von cm 170 ((Länge + Tiefe + Breite) kostenlos zu transportieren und mit einem Gewicht von nicht mehr als kg 15. 

Gepäckstücke, die diese Größe überschreiten unterliegen einem vom Buspersonal bestimmten Aufpreis.  Wenn das Buspersonal feststellt, dass der Kofferraum nicht genügend Platz für überdimensioniertes Gepäck bietet, kann eine entsprechende Ladung verweigert werden.

Das Gepäck muss im Gepäckraum des Cars verstaut werden und mit der klaren und leserlichen Angabe von Namen, Adresse und Telefon-Nummer des Fahrgasts versehen sein, wie erforderlich laut Art. 3.4.

 

7.3 Übergepäck oder Übergröße

Die Möglichkeit, Übergepäck oder übergroße Gepäckstücke mit sich zu führen ist am Tag vor der Abreise zu beantragen und muss durch das gleiche Amt zugelassen werden.

Das Mitführen weiterer, nicht vom Büro autorisierter Gepäckstücke kann nur im Falle der Verfügbarkeit von Platz im Gepäckraum angenommen werden.

Dies erfolgt an Bord gegen Zahlung einer vom Buspersonal festgelegten Zusatzgebühr in Anbetracht der Größe und des Gewichts des Übergepäcks. Ist das Personal an Bord der Auffassung, dass die Möglichkeit des Mitführens des Gepäcks nicht besteht, kann es sich weigern, Übergepäck oder zu schweres Gepäck anzunehmen.

 

7.4 Gepäckinhalt und Haftung für Schäden

Dem Reisenden ist es untersagt, im Handgepäck Dinge mitzuführen, welche Schaden verursachen können. Dies gilt für Flüssigkeiten im Allgemeinen, gefährliche oder schädliche, sowie entflammbare Ware. Calanda Reisen behält sich das Recht vor, gegenüber dem Fahrgast für Schäden vorzugehen, die durch die Inhalte seines Gepäcks am Bus oder Gepäck eines anderen Fahrgasts verursacht worden sind. Bei Schäden ist der Besitzer des Gepäcks verpflichtet, den Geschädigten zu entschädigen. Dabei ist er gezwungen, dem Personal an Bord seine Personalien anzugeben, damit diese dem Geschädigten weitergeleitet werden können.

Ferner ist es verboten, Gepäck im Laderaum zu verstauen, das flüssige zerbrechliche Gegenstände, Geld, Wertpapiere, Kunstgegenstände, wertvolle Gegenstände und Ähnliches enthält. Calanda Reisen haftet nicht für Verlust oder Beschädigung, wenn es sich dabei nicht um eine objektive Verantwortung derselben handelt.

 

7.5 Verlust oder Verwechslung von Gepäck und damit verbundene Kosten für die Lieferung

Der Fahrgast, der den Verlust oder die Verwechslung des im Gepäckraum verstauten Gepäcks erlitten hat, hat den Verlust oder die Beschädigung unter Androhung der Verwirkung bei der Ankunft an der Bushaltestelle an das Personal an Bord mitzuteilen.

Für den Fall, dass das verlorene Gepäck gefunden wurde, werden die Kosten für die Lieferung desselben dem Fahrgast in Rechnung gestellt, wenn das Gepäck nicht mit den Daten versehen ist, wie angegeben in Art. 3.4.

In dem Fall, in dem ein Fahrgast ein Gepäckstück trotz der Angabe aller erforderlichen Daten gemäß Art. 3.4 vertauscht, gehen die Kosten für die Rücklieferung zu Lasten des Fahrgasts, der das Gepäck anderer Personen mitgenommen hat.  In diesem Fall hat der Fahrgast die Pflicht, sich mit unseren Büros in Verbindung zu setzen (Tel. 0041 81 284 62 32 oder E-Mail: info@calandareisen.com) um die versehentliche Verwechslung bekanntzugeben. Ebenso hat er das Gepäckstück mittels Express-Kurier dem legitimen Besitzer zu senden.

Wenn der Fahrgast sein Gepäck mit einem einer anderen Person verwechselt hat und beide mit keinen Daten gemäß Art. 3.4.versehen waren, gehen die Kosten für die Rücklieferung zu Lasten der Person, die das Gepäck anderer genommen hat, ohne den Inhalt zu überprüfen, um sicherzustellen, dass es sich um sein Eigentum handelt. Die Rückgabe des auf dem Reisebus vergessenen Gepäcks geht immer zu Lasten des Fahrgasts, der das falsche Gepäck mitgenommen hat. Die Rückgabemodalitäten können mit Calanda Reisen vereinbart werden.

 

7.6 Schäden oder Verlust des Gepäcks

Der Fahrgast, der einen Schaden oder den Verlust des Gepäcks erlitten hat, ist bei fehlender sofortigen Problemlösung mit dem Personal an Bord dazu verpflichtet, den Vorfall gegenüber Calanda Reisen zu formalisieren und das entsprechende “Formular Schäden/Verlust” (kann auf der Website www.calandareisen.com im Kundenbereich heruntergeladen werden), innerhalb 2 Tage ab dem Reisedatum und nicht später via E-Mail-Adresse info@calandareisen.com zu senden. Nach dieser Frist eintreffende Meldungen können nicht berücksichtigt werden. 

Bei Verlust oder Schaden ist der maximale, von Calanda Reisen entschädigte Betrag Fr. 100.- (Geld) oder Fr. 200.- (Fahrkarten der Calanda Reisen).

 

ART. 8 TIERTRANSPORT

Der Fahrgast darf keine lebenden oder nicht lebenden Haustiere mit sich führen. Davon ausgenommen sind Blindenhunde für blinde Fahrgaste. In diesem Fall ist der Fahrgast für die gesamte Dauer des Transports für die Beaufsichtigung des Tieres verantwortlich. Weiter übernimmt er die alleinige Haftung für vom Haustier verursachte Schäden an Personen oder Sachen. In jedem Fall ist die Besetzung eines Platzes durch das Abstellen der Transportvorrichtung nicht gestattet: der Sitz ist ausschließlich für den Fahrgast bestimmt. Der Transport von Blindenhunden ist bei der Anmeldung/dem Kauf der Fahrkarte unserem Büro mitzuteilen. Sollte das Tier anderem Fahrgast stören (Allergieprobleme, etc.), ist der Fahrgast mit seinem Tier dazu verpflichtet, auf Anweisung des Personals an Bord einen eventuell verfügbaren anderen Platz im Autobus einzunehmen. Beim Transport des Tieres wird der gesamte Tarif angewendet.

ART. 9 REKLAMATIONEN

Der Fahrgast kann auf folgender Website Ratschläge oder Reklamationen einreichen: www.calandareisen.com

Das Recht auf Beschwerden und/oder Kommentare über Handlungen aus diesen Reisebedingungen beschränkt sich ausschließlich auf den Fahrgast, der mit einer rechtmässigen Fahrkarte ausgestattet ist. Der Code derselben ist bei der Reklamation anzugeben. Letztere ist innerhalb von 5 Tagen ab dem Abreisedatum und nicht später einzureichen.

Calanda Reisen kann beim Fahrgast eine Kopie des Originals der Dokumentation, welche der Fahrgast der Reklamation anhängt, verlangen.

Innerhalb einer Frist von höchstens drei Monaten nach Eingang der Beschwerde wird Calanda Reisen das begründete und definitive Ergebnis ihrer Nachprüfung liefern.

 

ART. 10 ANFRAGE DER RECHNUNG

Die Erstellung der Rechnung kann vom Fahrgast innerhalb von 24 Stunden ab dem Kaufdatum an die folgende E-Mail-Adresse (info@calandareisen.com) angefordert werden. Dabei sind sämtliche persönliche Daten anzugeben. Der Anfrage ist eine Kopie der Fahrkarte beizulegen. Die Rechnung wird in elektronischem Format an die vom Fahrgast angegebene Adresse gesendet.

Art. 11 TRINKGELDER

Ein Trinkgeld für besonders zuvorkommende Betreuung ist stets willkommen. Trinkgelder für den Chauffeur sind in unseren Preisen nicht eingerechnet.

 

Art. 12 GERICHTSSTAND

Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Chur. Das Schweizer Recht ist anwendbar.

bottom of page